40
§. 13. Die Perser.
»
noch das Bild des ehemaligen, nur durch den äußersten Lurus
verdeckten Nomadenlebens an sich, indem der König dreimal
im Jahr, nach den verschiedenen Jahreszeiten, seinen Aufent-
halt wechselte und den Frühling zu E k b a t ä n et, den Som-
mer zu Susa, den Winter zu B a b p l o n zubrachte.. Solche
Umzüge glichen Heereszügen, und waren für die Provinzen,
welche durch tägliche Lieferungen der besten Landesproducte
die Hofbedürfnisse befriedigen mußten, äußerst beschwerlich.
Alles eroberte Land wurde als Eigenthum des Königs
betrachtet, und die besiegten Völker mußten jährlichen Tr i b u t
geben, der, nebst andern Geldgefällen, in die Privatkasse
des Königs floß, woraus er seine Günstlinge beschenkte. Der
Unterhalt des Hofes, der Beamten und der Heere wurde aus
Naturalabgaben bestritten, die aus jeder Provinz einge-
liefert werden mußten.
Das Land mit seinen mannigfaltigen Völkerschaften war
in Satrapieen oder Statthalterschaften eingetheilt, die
von Satrapen mit oft wenig beschränkter Gewalt regiert
wurden. Jeder Satrap hatte ebenfalls eine eigene, dem könig-
lichen Hof nachgebildete Hofeinrichtung und -zog seine Geld-
und Naturaleinkünfte in ähnlicher Weise aus den verschiedenen
Theil-n seiner Satrapie, wie der König aus dem ganzen Land.
Der Satrap hatte für gute Verwaltung seiner Provinz zu
sorgen; das in seiner Provinz aufgestellte Heer aber stand
nicht unter ihm, sondern unter eigenen Kriegsbesehlshabern.
So lange diese Trennung der Civil- und Militärgewalt Statt
hatte, stand es ziemlich gut um das Land: als aber späterhin
beide Gewalten sich.in der Person des Satrapen vereinigten,
auch nicht selten ein Satrap mehrere Satrapieen zugleich zur
Verwaltung bekam, und die einheimische Waffenmacht durch den
Vorzug, den man fremden Söldnern gab, in Verfall gerieth,
wurden Empörungen der Satrapen um so leichter, und durch
diese hinwiederum die innere Auflösung des Reichs um so
schneller herbeigeführt.
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120
$. 40. Rom unter den Königen.
barvolk diesen zusammengelaufenen rohen Männern seine
Töchter zur Ehe geben wollte, und die Römer sich daher
durch den Raub der Sabinerinnen und anderer Jung-
frauen benachbarter Völker Eheweiber verschafften, geriethen
sie besonders mit den Sabinern in Krieg; doch ehe es
zur Schlacht kam, führte die Vermittlung dieser Frauen einen
Friedensvertrag herbei, vermöge dessen die Sabiner sich
durch Anbauung des capitolinischen Hügels mit den Römern
zu Einer Gemeinde vereinigten und ihr König Titns
Tatrus das Recht bekam, mit Romulus gemeinschaftlich zu
regieren. Auf diesem Vertrage beruhet Rom's eigent-
liche Gründung.
Nom unter den Königen.
§. 49. S'chon Romulus hatte die von ihm zuerst gestiftete lati-
nische Gemeinde in 10 Euricn gethcilt und einen Rath (Senat)
von 100 Beisitzern (Senatoren) eingerichtet, welche die Ver-
ordnungen und Gesetze vorbereiteten, über welche die Curie«
Beschluß zu fassen hatten. — Der Hinzutritt der sabinischen
Gemeinde verdoppelte diese Zahl der Curien und Senatoren;
und als späterhin noch eine dritte Gemeinde tu sei sch en
Stammes hinzukam, so erhöhte sich die Zahl der Eurien
auf 30 und die Zahl der Senatoren auf 300.
Das ganze aus diesen drei Stammgemeinden oder Tribus
bestehende Volk theilte sich in Patricier (Edle) und Ple-
bejer (Gemeine). Die Patricier waren anfangs allein im
^Besitze der 'Staatsgewalt, so wie auch der eroberten Lände-
reien. — In einem durch Pietät geheiligten Dienstverhält-
nisse zu den Patriciern standen die Clienten oder Hörigen,
von denen jeder für das Fortkommen und für den Schutz und
Rath, so er von seinem Dienstherrn (Patron) genoß, ihm zu
Gegendiensten bereit sepn mußte. — Die Patricier der drei
Tribus durften mit einander, nicht aber mit Plebejern und
Clienten Ehebündnisse eingehen. — Alte Staatshandlungen
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128
§. 50. Die Herrschaft der Patricier.
Patricier mit ihren Clienten und Plebejer zusammengenommen
aber theilte er in fünf Vermögensklassen und diese zusammen
wieder in 195 Centurien ein, um darnach die Steuern und
den Heeresdienst zu bemessen. Eine sechste Klasse enthielt die
Ärmsten, die zwar auch Stenern zahlten, aber vom Kriegs-
dienste frei waren. Die Co mitten jener Centurien machten
die eigentliche Volksversammlung aus, welche über die An-
träge des Senats zu beschließen hatte.
Weil nun dadurch die patricischen Curien das Recht der
letzten Entscheidung verloren, so wurde S. Tullius bei den
Patriciern verhaßt und in Folge einer Verschwörung von
seinem Swiegersohne gestürzt und ermordet.
534 Der siebente König, Tarquinius Superbus,
des Vorigen Schwiegersohn, brachte zwar ganz Latium und
verschiedene volscische Städte unter römische Hoheit, und ver-
schönerte Rom durch den Bau des Capitolium's, drückte
aber die Plebejer durch Fröhnd en, Stenern und Kriegsdienste,
setzte sogar die Patricier und den Senat hintan und regierte
eigenmächtig und gewaltthätig. Daher brachte, während er die
Stadt Ard8a.belagerte, die entehrende Gewaltthat, die sein
jüngerer Sohn, S ertus Tarquinius an derlucretia,
der Gattin des T a r q u i n i u s C o l t a t i n u s begieng, leicht
ganz Rom und das Heer in einen Aufruhr, der durch I u n i u s
Brutus geleitet wurde. Dem Könige Tarquinius, der nach
Rom eilte, wurden die Thore geschlossen; ein Volksbeschluß
verbannte ihn und seine ganze Familie und schaffte
310 die Königswürde ab.
J. Rom eine Republik.
1. Die Herrschaft der Patricier.
§. 50. Rach der Vertreibung der Tarquinier wurde die bis-
herige Königsgewalt vertheilt: der größere Theil davon
gieng auf zwei Consuln, der kleinere an die Curien
über. Die beiden Consuln mußten durch die Centuriatcomi-
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130
§. 50. Die Herrschaft der Patricier.
nungen aufgab, und die Latiner wieder mit Rom in einen
freien Bund traten.
Durch diese verheerenden Kriege hatten die Plebejer
am meisten gelitten, und, um Geld zu den Kriegskosten und
Steuern aufbringen zu können, bei den reichen Patriciern
Schulden machen müssen. So lange der Staat in Gefahr
war, oder man ihrer wieder zu einem Kriege bedurfte, wur-
den sie von ihren Gläubigern milder behandelt; war die Ge-
fahr oder der Krieg vorüber, so wurden sie mit Dienstbarkeit
oder Gefängniß, und dazu noch von Manchem mit Hohn und
Spott gedrückt.
Als daher die Plebejer einst wieder zu einem Kriege auf-
geboten wurden, verweigerten sie den Gehorsam und machten,
die Stadt verlassend,
den Anszug auf den heiligen Berg (am Anio).
Nun waren die Patricier genöthigt, nachzugcben, und auf die
Vorstellung des M e n e n i u s A g r i p p a (durch die Fabel
von der Empörung der Glieder gegen den Magen) kehrten
die Plebejer wieder in die Stadt zurück, und erhielten Er-
leichterung und zur Wahrung ihrer Rechte fünf eigene, von
dem Volke selbst zu wählende und für ihre Person unverletz-
liche Vorsteher, die Volk tribnnen, welche das Recht hat-
ten , jeden Vorschlag des Senats, wenn er ih-
nen v o l k s s ch ä d l i ch d ä u ch t e, durch ihren Ein-
spruch (ihr V eto) zurückzuw eisen.
Bald darauf entstanden aus einer Hungersnoth neue
Unruhen und Gefahren. Es kam Getreide aus Sizilien;
dieses rieth ein heftiger Mann unter den Patriciern, Mar-
cus Corrvlanns, nur unter der Bedingung den Bürgern
zukommen zu lassen, wenn sie die kurz vorher erworbenen
Rechte wieder aufgäben. Wegen dieses frevelhaften Vor-
schlags klagten, ob ihn gleich der Senat nicht annahm, die
Volkstribunen den Coriolanus auf den Tod an; er aber wich
dem Urtheil aus und gieng zu den Volskern. Aus Rache
führte er hierauf deren Heer gegen Rom und würde die Stadt
eingenommen haben, wenn ihn nicht seine Mutter und seine
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§. 78. Die pyrenaische Halbinsel.
219
folgen, die ihren politischen Ansichten irgend im Wege standen,
— so daß man die Inquisition in Spanien nicht eigentlich
als einen Eingriff der geistlichen Macht in die Staatsgewalt,
sondern als „einen königlichen, nur mit geistlichen Waffen
ausgerüsteten Gerichtshof", folglich als ein politisches
Institut betrachten muß. Daher waren alle Inquisitoren
Beamte des Königs, die nur er ein- und absetzen konnte, und
der Vortheil aus allen Gütereinziehungen, welche die Jnqui-
sitionshöfe verhängten, fielen nur der königlichen Kammer an-
heim. Oft -suchten selbst die Päpste vergebens die Strenge
dieses spanischen Gerichts zu mildern.
Als es der Negierung Ferdinand's und Jsabella's auch
gelang, 1492 der maurischen Herrschaft in Granada
ein Ende und Spanien dadurch vollends zu einem einigen
Staate zu machen, war es vorzüglich die Inquisition, durch
welche man die Zwangsbekehrung der Mauren bewerk-
stelligte und gleichzeitig die Juden aus Spanien ver-
trieb,— Maaßregeln, die jedoch weder der Kirche, noch dem
Staate wahrhaft förderlich waren.
Das Königreich Portugal bildete sich im 12. Jahr-
hundert aus einer castilischen Statthalterschaft durch Alfons l
(seit dessen Siege bei Ourique über die Mauren 1139),
und erhielt durch Alfons Iii in der zweiten Hälfte des
13. Jahrhunderts durch gänzliche Vertreibung der Mauren
den jetzigen Umfang. Durch Alfons Iv den Kühnen. und
Pedro! den Strengen erhob sich Portugal im 14. Jahr-
hundert schon zu bedeutender Macht. — Im Anfänge des
15. Jahrhunderts begannen mit der Auffindung der Inseln
Porto Santo und Madeira die Entdeckungen der Por-
tugiesen, welche Iohann's I dritter Sohn, Heinrich der
Seefahrer, besonders beförderte, so daß 1439 dieazoren
entdeckt, und in der Mitte des 15. Jahrhunderts das grüne
Vorgebirg und Sierra Leone erreicht wurde.
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Extrahierte Personennamen: Alfons Alfons_Iii Alfons_Iv Heinrich Heinrich
Extrahierte Ortsnamen: Spanien Granada Spanien Spanien Portugal Portugal Sierra_Leone
14
§. 5. Die ältesten Staaten des Heidenthums.
natürliche Verschiedenheit der Stände, welche auf der
Theilung der gemeinschaftlichen Arbeiten beruht, denen sich
ein Jeder dabei, je nach Geschick und Bedürfniß, zu unter-
ziehen hat. Und weil jetzt die bloße natürliche Sitte,
die vorher das abgesonderte Familienleben regiert hatte, nicht
mehr hinreicht, das Leben derer, die mit einander in Ver-
bindung getreten sind, in Ordnung zu halten: so bedarf es
nun fester Bestimmungen, die auf alle Glieder einer solchen
Ansiedlung gleichmäßig anwendbar sind. So entstunden G e -
setze, die man, um ihre Verletzung zu verhüten, unter den
Schutz der Religion stellte und heiligte.
Der Bewachung und Bewahrung der Gesetze, nahm sich
daher zunächst der Priesterstand an, welcher, durch die
Verbindung der Kunde und Handhabung der bürgerlichen
Gesetze mit seiner Kenntniß und Behandlung göttlicher Dinge
überhaupt, das übrige Volk leitete und geistig und leiblich
beherrschte. Die Verbindung der religiösen und der bürger-
lichen Verfassung, die beide im hohen Alterthum unzertrenn-
lich waren, so wie die Aufrechthaltung dieser Verbindung
durch den Priesterstand, welcher damals alle Intelligenz in
sich vereinigte, ergab sich von selbst und die hierarchische
Verfassung ist die älteste Staatenform.
Je mehr das Volk die in seinem Cultus liegenden Ideen
verlor, desto mehr suchte sie der Priesterstand durch Geheim-
dienst festzuhalten und alle Kenntnisse, die sich auf den Gottes-
dienst und die bürgerliche Gesetzordnung, somit auf alle
Wissenschaft bezogen, als Geheim lehren mit strenger
Sorgfalt bloß auf ihre eigenen Nachkommen zu vererben,
bis ihm selbst allmählig die tiefere Bedeutung seines Cultus
entschwand und dieser vollends in rein äußerlichen Formen
erstarrte. Die Bewahrung jener Überlieferungen, so wie das
Streben, sich von der Beimischung der übrigen Stände rein
zu erhalten, machte den Priesterstand zur geschlossenen
Priesterkaste.
Mit der Bildung einer Priesterkaste schieden sich aber in
der Regel auch die übrigen Stände im Volke, je nach ihren
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26
§. 8. Die Äthiopen.
bis zu dem in denselben fließenden Atbar hin, den Priester-
staat iülevve, von welchem noch die vielen, in jenem
Flußbezirke gelegenen Rminen von Städten zeugen, die
zugleich als Handelsstädte diehandelsstraßen verbanden, welche
nach dem glücklichen Arabien, nach Indien und nach Babylo-
nien führten. — Unter den äthiopischen Bande u k m ä l e r n
sind besonders die Tempel, welche theils in Felsen gehauen
oder an Felsen gelehnt sind, theils frei stehen, sodann die Py-
ramidengruppen merkwürdig. Alle diese Baureste mit ihren
Skulpturen und Malereien beweisen die Verwandtschaft
des äthiopischen Religionscultus mit dein
indische n.
Der Staat von Meros war unter allen alten Priester-
staaten am schärfsten ausgeprägt, weil die Priefterkafte auch
zugleich die ganze weltliche Gewalt hatte und dadurch die
übrigen Stände (von denen die untern sich vorzüglich aus den
eingeborenen Hirtenstämmen gebildet hatten) in größter Ab-
hängigkeit zu erhalten wußten. Der stets aus dem Priester-
stand gewählte König wurde als Stellvertreter der Gottheit
angesehen, war aber so sehr von heiligen Satzungen und
Formen eingeengt, daß er nicht die geringste Machtäußerung
und selbst keine körperliche Verrichtung ans eigenem Willen
thun durfte, und sich, wenn die Oberpriester eine Thronver-
ändernng für dienlich hielten, selber den Tod geben mußte.
Schon in den ältesten Zeiten hat Meros seine Kultur
nilabwärts verbreitet, und die ägyptischen Priester-
staaten sind Colonicen von Meros und haben alle mit
ihm jene religiös-astronomische Grundlage gemein, die bei den
indischen Priesterstaaten gefunden wurde, nur daß in Äthio-
pien und Ägypten dieser Cultns sich noch mehr vergröberte
und verknöcherte. — Die Behauptung Einiger, daß Äthio-
pien von Ägypten, und zwar von Thebais aus, seine Kul-
tur erhalten habe, beschränkt sich dahin, daß die von Äthio-
pien ausgegangene und in Ägypten alsdann weiter gebrachte
Kultur wieder einen Rück ein flu ß auf Äthiopien geäußert
und demnach eine frühe Wechselwirkung zwischen
beiden stattgefunden hat.
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Extrahierte Personennamen: Meros Meros Meros Thebais
$, 32. Hellenisches Wesen.
äußern Schönheit, von denen das gesammte griechische
Volksleben durchdrungen war.
Eben so eigenthümlich gestalteten sich ihre Staats-
und bürgerlichen Verhältnisse. So wie aus der
orientalischen Weltansicht das geschlossene, abgegränzte Kasten-
wesen und die strenge Unterordnung unter ein allgemeines
geistliches oder weltliches Oberhaupt mit unbeschränktem Willen
hervorgieng: so führte die hellenischeweltanstcht zu den mannig-
faltigsten, in vollkommener Freiheit nebeneinander bestehenden
Stände- und Staaten- (eigentlich Städte-) Ein -
r i ch t u n g e n.
In der frühesten Zeit stand fast in jeder Völkerschaft Einer
als König an der Spitze, und eben in dieser Zeit bewegen
sich jene alten Heroensagen. Die darin vorkommende Königo-
macht ist entweder auf Geburt und darauf fußendes Erbrecht,
oder auf Gewalt gegründet. Nicht selten ist der König aber
aber auch nur der Erste unter einer Anzahl von Adelsge-
schlechtern (wie Odysseus auf Ithaka, Lheseus in Attika).
Von einer Priesterherrschaft ist nirgends die Rede; die
Priester hatten bloß die Opferbesorgung und standen überall
unter den Königen: aber durch die Orakel hatten sie bedeutenden
politischen Einfluß.
Oraket waren priestcrlichc Anstalten, bei denen die ein-
zelnen Menschen und Staaten sich in allen ungewissen, von
Gesetz und Herkommen nicht geregelten Lebensverhältnissen
Raths erholten. Die Erfahrungen und Kenntnisse, aus denen
dieser Rath floß, pflanzten sich durch die Pfleger dieser Orakel
fort. Schon in den frühesten Zeiten waren das pelasgische
Orakel des Zeus zu Dod0na in Epirus, und das
dorische Orakel des Apollo zu Delphi in Phocis
die wichtigsten.
An die Orakel und an andere heilige Tempel lehnte sich
die Anstalt der Amphiktyonieen an. Eine A m p h i k t y o n i e
war ein Bündniß mehrerer Völkerstämme zum Schutze der
ihnen gemeinschaftlichen Heiligthümer und heiligen Festspiele,
so wie zu einer gewissen Beschränkung der Feindseligkeiten
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80
tz. 30. Sparta.
Heloten (Abkömmlinge einer von Sparta besiegten Stadt)
waren die eigentlichen Sclaven oder Leibeigenen, die vom
Staate einem Grundbesitze zugetheilt waren.
2. Das ganze Land war Eigenthum des Staates d. i.
der Spartiatengemeinde; jede Spartiatenfamilie bekam ein
Grundstück zur Benützung, durfte es aber nicht veräußern;
die Perioiken bekamen zwar gleichfalls Landstücke zur Be-
nützung, aber gegen Zinsabgaben; die Heloten mußten das
Land bauen.
3. Der eigentliche Spartiate durfte kein Geld von Gold
oder Silber, sondern nur von Eisen führen; doch bei den Pe-
rioiken, welchen allein Handel und Gewerbe zufiel, mag sich
auch erstere Art von Geld gefunden haben. Aller Aufwand in
Kleidung, Gerüche und Nahrung war verboten; und damit
keiner üppig lebe, mußte immer eine Anzahl Spartiaten die
täglichen, höchst einfachen Mahle öffentlich mit einander halten
(die Syfsitien). Ilm die einfache Lebensart zu erhalten, war
auch jeder Verkehr mit Fremden verboten.
4. Die Kinder gehörten von ihrer Geburt an dem Staate,
und wurden auf dessen Kosten von ihrem siebenten Jahre an
in öffentlichen Erziehungshäusern erzogen. Die Erziehung war
sehr streng, und suchte Verständigkeit im Urtheile, Kürze und
Bündigkeit in der Rede, Abhärtung des Leibes gegen alle
Schmerzen und Beschwerden, Much und Tapferkeit bis zur
Todesverachtung, Aufopferung von Gut und Leben für's
Vaterland zu erzielen.
5. Die oberste Leitung des Staates war anfangs bloß
in den Händen der 30 G e r o n t e n, von denen die beiden
Ersten den Titel Könige führten und aus dem Geschlechte der
Herakliden waren. — Späterhin beim Eintritte neuer Be-
dürfnisse entstund das Amt der fünf Ephoren, die allmäh-
lig eine Aufsicht über die Geronten und die meiste Macht im
Staate bekamen. — Bei Änderung oder Einführung nener
Gesetze und Bestimmungen hatte auch die gesummte Volks-
g emeinde (d. i. die Spartiatengemeinde) das Stimmrecht,
und aus ihrer Mitte gieng die Gerusia oder ein ständiger
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§. 34. Athen.
83
Um diese Adelsherrschaft zu befestigen, stellte
624 v. Ehr. Drako eine Gesetzgebung auf, die auf die ge-
ringsten Vergehen die härtesten Strafen setzte. In Folge
dieser, wie man zu sagen pflegte, mit Blut geschriebenen Ge-
setzgebung erhob sich Kvlon als Alleinherr zu Gunsten des
Volks gegen die übrigen Eupatriden, an deren Spitze Me-
gnkles stand. Kylon aber wurde von diesem Lu der Burg
von Athen belagert und mußte fliehen; seine Anhänger wur-
den, obgleich ihnen Freiheit und Leben zugestanden worden war,
von Megakles und seinem Anhänge an den Altären der Götter,
zu denen sie sich geflüchtet hatten, getödtet.
Dieser Frevel erbitterte das Volk zum tiefsten Haß gegen
den Adel, woraus mannigfache Verwirrungen entstanden, bis
es endlich
384 v. Chr. dem Solon (aus dem Geschleckte des Kodrus)
gelang, die Parteien — bis auf einen gewissen Grad wenig-
stens — zu versöhnen, und nach Abschaffung der drakonischen
Gesetze dem Staate eine neue, mehr d e m o k r a t i sck e
Verfassung zu geben, deren Grundzüge folgende sind:
1. Bürger war, wer einen Athener zum Vater hatte;
sämmtliche Bürger bildeten die V o l k s v e r sa m m l u n g ,
bei der die höchste unumschränkte Gewalt war.
2. Die Bürger waren nach dem Ertrage des Grundbe-
sitzes in Vermögensklassen gethcilt; daher dem Adel, der die
meisten Güter hatte, anfangs noch die höher» Staatsämter
zufielen, bis sich auch andere Bürger, die sich durch Handel
und Gewerbe Reichthum und dadurch Grundbesitz verschafften,
zu jenen Stellen befähigten.
3. Zu einem Amte gelangte man durch Volkswahl. Zu
den jährlichen Archonten, deren Wirkungskreis jetzt
noch eingeschränkter wurde, kam der Rath der Vierhun-
dert, ein stehender Volksausschuß, der den Vorsitz in der
Volksversammlung hatte und dessen Glieder alle Jahre erneuert
wurden. Der A r c o p a g oder oberste Gerichtshof, der früher-
hin nur von Eupatriden besetzt war und nun allmählig mehr
6*
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